AGB / GTC (General terms and conditions) - german

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.      Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.6. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

2.      Angebote

Unsere Angebote sind 14 Tage freibleibend und unverbindlich, sie werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

 

3.      Dienstleistungen

Alle CAD-Zeichnungen werden mit AdvanceSteel 3D oder Tekla Structures 3D nach Vorgabe erstellt.  Für Statik verwenden wir Graitec CS-Statik 3D, im Massivbau setzen wir Arcon 3D ein. Die Aufträge werden auf DIN Formaten gezeichnet. Es werden interne Eigenschaften verwendet, wie z.B. Layerbelegung, Strichstärken, Schriftgrößen, Bemaßungsattribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so dass übliche Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwendungszweck eingetragen werden. Änderungen und Vorstellungen, schriftlich in Anlage oder als Eintragungen in den jeweiligen Plänen die unsererseits dem Auftraggeber zur Überprüfung übersandt werden, können nach einer Korrektur neu geliefert werden. Die Übergabe erfolgt mittels elektronischer Datenübertragung in dem Standardformat pdf. Abweichende Medien sind gegen Mehrpreis, je nach Aufwand, möglich. Wenn gewünscht, liefern wir Ihnen die grafischen Daten kostenpflichtig auch in Papierform. Nach Zahlungseingang der abgerechneten Leistung/Teilleistung, erhalten Sie die Datei im dwg-Format. Mit Übergabe der Pläne / Dateien an den Auftraggeber, gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt.

 

4.      Inhalte

Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

 

5.      Lieferung / Lieferfrist

5.1. Es gilt, sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – muss der Auftraggeber entsprechend zugestehen.

5.2. Lieferung von Bauteilen / Bausätzen, erfolgt bis Bordsteinkante und wird ebenerdig abgestellt.
Zum Abladen werden mindestens 2 Personen vom Auftraggeber benötigt.

5.3. Bei zweiter Anfahrt (Festland) entstehen weitere Kosten.
Für Inseln entstehen Sonderkosten.

5.4. Alle Bauteile sind bei Lieferung auf Beschädigungen zu prüfen.

5.5. Bei Unklarheiten während der Montage ist immer der Auftragnehmer anzurufen. Es dürfen keinesfalls an den Bauteilen Änderungen vorgenommen werden.

5.6. Positionsnummern in Bauanleitungen sind nur zur Orientierung in der Bauanleitung gedacht. Die Lieferung für Bausätze enthält immer einen Positionsplan für den jeweiligen Bausatz.

 

6.      Vergütung

6.1. Ausgeführte Leistungen werden nach Zeitaufwand / Pauschalvereinbarung berechnet. Es gelten die jeweils gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung. Für Beratungen jeder Art, sowie telefonische Auskünfte behalten wir uns die Berechnung einer Gebühr vor.

6.2. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4. Alle erstellten Daten und Zeichnungen, sowie Bauteile / Bausätze, bleiben bis zur vollständigen Vergütung im Besitz von MDF Dienstleistungen Fischer. Wir behalten uns vor, die Verwendung von  Daten und Zeichnungen bei Nichtausgleich der Vergütung zu untersagen.

 

7.      Gewährleistung

7.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistungen schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Leistung festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

7.5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Erbringung der Leistung (BGB). Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

 

8.      Haftungsbeschränkungen

8.1. Es ist nicht immer möglich -selbst bei größter Sorgfalt- alle Wünsche des Auftraggebers im CAD System so auszuführen, dass sie sich mit dem Entwurf oder den Handzeichnungen decken. Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behalten wir uns diesbezüglich vor. Für Planungsfehler übernehmen wir keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer. NC Daten sind nur zur Erleichterung der Maschinenprogrammierung zu verwenden. NC Daten müssen immer mit einer gültigen Materialliste abgeglichen werden. Für fehlerhafte NC Daten übernehmen wir keinerlei Haftung. NC Daten sind nur Maschinendaten und nur von geschultem Fachpersonal zu lesen. NC Daten dürfen nicht ausschließlich zur Bearbeitung einer Bestellung oder eines Auftrages eingesetzt werden. Es ist nur erlaubt nach gültigen Listen eine Bestellung zu bearbeiten. NC Daten werden von MDF kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf NC Daten. Alle von MDF gelieferten NC Daten sind somit frei von jeglicher Gewährleistung. Ersatz wird für die von uns erbrachten Leistungen, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d.h. bei fehlerhaften Zeichnungen, werden diese kostenfrei von uns ersetzt.

8.2. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger oder digital via Internetübertragung zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der von uns übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

9.      Schweigepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeber-Daten bei elektronischer Übermittlung kann keine Gewähr übernommen werden.

 

10.     Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.



Breuna, Mai 2017