Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines -
Geltungsbereich
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2. Verbraucher i.
S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. Kunde i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
1.6. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der
Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ergibt. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung.
2.
Angebote
Unsere Angebote sind 14 Tage freibleibend und
unverbindlich, sie werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich.
3.
Dienstleistungen
Alle CAD-Zeichnungen werden mit AdvanceSteel
3D oder Tekla Structures 3D nach Vorgabe erstellt. Für Statik
verwenden wir Graitec CS-Statik 3D, im Massivbau setzen wir Arcon 3D ein. Die
Aufträge werden auf DIN Formaten gezeichnet. Es werden interne Eigenschaften
verwendet, wie z.B. Layerbelegung, Strichstärken, Schriftgrößen,
Bemaßungsattribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so dass übliche
Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwendungszweck
eingetragen werden. Änderungen und Vorstellungen, schriftlich in Anlage oder als
Eintragungen in den jeweiligen Plänen die unsererseits dem Auftraggeber zur
Überprüfung übersandt werden, können nach einer Korrektur neu geliefert werden.
Die Übergabe erfolgt mittels elektronischer Datenübertragung in dem
Standardformat pdf. Abweichende Medien sind gegen Mehrpreis, je nach Aufwand,
möglich. Wenn gewünscht, liefern wir Ihnen die grafischen Daten kostenpflichtig
auch in Papierform. Nach Zahlungseingang der abgerechneten
Leistung/Teilleistung, erhalten Sie die Datei im dwg-Format. Mit Übergabe der
Pläne / Dateien an den Auftraggeber, gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns
als erfüllt.
4.
Inhalte
Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der
Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei
Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen,
dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn
dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.
5. Lieferung /
Lieferfrist
5.1. Es gilt, sofern vereinbart, die in der
Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers
entstanden sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt –
als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – muss der
Auftraggeber entsprechend zugestehen.
5.2. Lieferung von Bauteilen / Bausätzen, erfolgt bis
Bordsteinkante und wird ebenerdig abgestellt.
Zum Abladen werden mindestens 2
Personen vom Auftraggeber benötigt.
5.3. Bei zweiter Anfahrt (Festland) entstehen weitere
Kosten.
Für Inseln entstehen Sonderkosten.
5.4. Alle Bauteile sind bei Lieferung auf Beschädigungen zu prüfen.
5.5. Bei Unklarheiten während der Montage ist immer der Auftragnehmer anzurufen. Es dürfen keinesfalls an den Bauteilen Änderungen vorgenommen werden.
5.6. Positionsnummern in Bauanleitungen sind nur zur Orientierung in der Bauanleitung gedacht. Die Lieferung für Bausätze enthält immer einen Positionsplan für den jeweiligen Bausatz.
6.
Vergütung
6.1. Ausgeführte Leistungen werden nach Zeitaufwand /
Pauschalvereinbarung berechnet. Es gelten die jeweils gültigen Preise zzgl. der
gesetzlichen MwSt. bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung. Für Beratungen
jeder Art, sowie telefonische Auskünfte behalten wir uns die Berechnung einer
Gebühr vor.
6.2. Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer
hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6.3. Der Kunde
hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
6.4. Alle erstellten Daten und Zeichnungen, sowie Bauteile / Bausätze, bleiben bis zur vollständigen Vergütung im Besitz von MDF Dienstleistungen Fischer. Wir behalten uns vor, die Verwendung von Daten und Zeichnungen bei Nichtausgleich der Vergütung zu untersagen.
7.
Gewährleistung
7.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer,
leisten wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2. Ist der Auftraggeber
Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7.3. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
7.4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Leistungen schriftlich anzeigen; andernfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Leistung festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der
Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate
nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Verbraucher.
7.5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7.6. Für Unternehmer
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Für
Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Erbringung der Leistung (BGB).
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Ziff. 4 dieser Bestimmung).
8.
Haftungsbeschränkungen
8.1. Es ist nicht immer möglich -selbst
bei größter Sorgfalt- alle Wünsche des Auftraggebers im CAD System so
auszuführen, dass sie sich mit dem Entwurf oder den Handzeichnungen decken.
Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behalten wir uns diesbezüglich
vor. Für Planungsfehler übernehmen wir keine Verantwortung. Die Haftung liegt
ausschließlich bei dem Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer.
NC Daten sind nur zur Erleichterung der Maschinenprogrammierung zu verwenden. NC
Daten müssen immer mit einer gültigen Materialliste abgeglichen werden. Für
fehlerhafte NC Daten übernehmen wir keinerlei Haftung. NC Daten sind nur
Maschinendaten und nur von geschultem Fachpersonal zu lesen. NC Daten dürfen
nicht ausschließlich zur Bearbeitung einer Bestellung oder eines Auftrages
eingesetzt werden. Es ist nur erlaubt nach gültigen Listen eine Bestellung zu
bearbeiten. NC Daten werden von MDF kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf NC Daten. Alle von MDF gelieferten NC Daten sind somit
frei von jeglicher Gewährleistung. Ersatz wird für die von uns erbrachten
Leistungen, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d.h. bei fehlerhaften
Zeichnungen, werden diese kostenfrei von uns ersetzt.
8.2. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger
oder digital via Internetübertragung zur Verfügung gestellt werden, übernehmen
wir keine Haftung. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der von uns übersandten Daten
und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den
Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die
mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8.4. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
8.5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns
Arglist vorwerfbar ist.
9.
Schweigepflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über
sämtliche Einzelheiten des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu
bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln
sind. Für die Sicherheit von Auftraggeber-Daten bei elektronischer Übermittlung
kann keine Gewähr übernommen werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
Breuna, Mai 2017